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Nach dem Berliner Schulgesetz wählen die Eltern einer Schulklasse jeweils zwei gleichberechtigte Elternsprecher*innen. Die Wahl von Stellvertretern bietet sich an.

Am besten ist es, wenn sich vier Kandidaten finden. Entweder wird offen über jeden Kandidaten abgestimmt. Die beiden mit den meisten Stimmen sind die Klassenelternsprecher, die anderen rücken jeweils nach, wenn einer der ersten beiden verhindert ist. Bei geheimer Wahl schreibt man alle Namen auf eine Zettel und kreuzt bis zu zwei Namen an. Ab drei Kreuzen ist der Stimmzettel ungültig. Die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen sind die beiden gleichberechtigten Klassenelternsprecher.

Die Klassenelternsprecher vertreten die Klassen in der Gesamt-Elter-Vertretung, der GEV

Die erste GEV des Schuljahres findet am 2.9.2019 um 18.30 statt. Die Einladung erhalten die gewählten Klassenelternsprecher direkt im Anschluss an ihre Wahl vom Klassenlehrer.