Unser Schulhund Canio

Einleitende Informationen unseres Schulleiters Hendrik Nitsch

(Das komplette Konzept zum Einsatz eines Schulhundes können Sie hier einsehen.)

Als in mir die Idee gewachsen ist, mein Hobby „Hund“ mit meinem Beruf „Lehrer“ in Verbindung zu bringen, informierte ich mich erstmalig über den Einsatz eines Schulhundes. Dabei stellten sich mir eine Vielzahl von Fragen, deren Beantwortung mich immer tiefer in die konzeptionelle Arbeit führte. Da auch die Leser:innen dieses Konzeptes und vor allem die Beteiligten in der Schule ähnliche Fragen aufwerfen werden, habe ich mich dazu entschlossen, das Konzept in Fragen zu gliedern, um somit eine schnelle Orientierung und eine Beantwortung der Fragen der Leser:innen zu ermöglichen.

In der Literatur finden sich zahlreiche Grund- und Förderschulen, in denen der Einsatz von Schulhunden beschrieben ist, jedoch wenige Oberschulen und noch weniger Schulen in städtischen Brennpunkten. Mit dem Einsatz eines Schulhundes betreten wir für unsere Grundschule Neuland, weswegen eine Evaluation und Weiterentwicklung unseres Konzeptes von besonderer Bedeutung sein wird.

Bei der pädagogischen Arbeit mit Mensch und Tier kann nicht jede Eventualität im Vorfeld von allen Seiten ausführlich betrachtet werden, doch soll hier ein Rahmen abgesteckt werden, indem der Einsatz eines Hundes in der Schule unter pädagogischer Sichtweise, hygienischen Bedingungen, tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten und Sicherheitsaspekten stattfinden kann.

Zu meiner persönlichen Eignung sei erwähnt, dass ich ausgebildeter Diensthundeführer bin, mich seit Jahren mit dem Thema Hund und seinen möglichen Einsatzgebieten auseinandersetze und mich sowohl einer praktischen als auch einer theoretischen Ausbildung zum Hund-Mensch-Team im schulischen Einsatz vorbereite.
Als Lehrer für die Naturwissenschaften besitze ich auch die notwendigen biologischen Kenntnisse über Körperbau, Verhalten und Tierhygiene. Darüber hinaus befinde ich mich mit dem Hund seit seiner frühen Prägungsphase in einer fachkundigen Hundeausbildungsschule und lasse mich von einer versierten Trainerin im Bereich der individuellen Ausbildung des Hundes unterstützen.
Im Verlauf der Ausbildung habe ich bereits die Abnahme eines Negativgutachtens und die Prüfung zur Leinenbefreiung erfolgreich bestanden. Derzeit befinde ich mich in der Vorbereitung der Begleithundeprüfung und in der Zertifikatsausbildung „Schulhund“ der IHK Potsdam.

Die 10 Schulhundregeln (Grundversion) 

  1. Wenn der Schulhund in der Nähe oder im Raum ist, wird von den Kindern erwartet, dass sie nicht umherrennen, sich balgen oder herumschreien.
  2. Der Schulhund hat einen festen Ruheplatz im Raum, an dem er nicht gestört wird.
  3. Der Hund entscheidet grundsätzlich selbst, wo er gerade sein möchte. Er wird niemals von Kindern festgehalten und es darf ihm nie der Rückzug zum Ruheplatz versperrt werden.
  4. Der Hund darf nur nach Erlaubnis des Besitzers/der Besitzerin und grundsätzlich immer nur von einem Kind gestreichelt werden. Nicht von oben streicheln und sich nicht über den Hund beugen.
  5. Dem Hund nichts wegnehmen, ihn anstarren oder anpusten.
  6. Vor jeder Kontaktaufnahme zum Hund und jedem Anfassen ist der Hundebesitzer/die Hundebesitzerin um Erlaubnis zu fragen.
  7. Der Schulhund darf nur mit Erlaubnis gefüttert werden und darf beim Fressen oder Trinken nicht beunruhigt werden.
  8. Nach dem Hundekontakt die Hände mit Seife waschen.
  9. Niemand muss Kontakt zum Hund haben, wenn er oder sie es nicht möchte.
  10. Im Unterricht nicht vom Schulhund ablenken lassen.