Wenn Sie für ihr Kind die ergänzende Förderung und Betreuung(Hort) in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie bei ihrem zuständigen Jugendamt  einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung stellen. Diesen Antrag können Sie auch bei der Schulanmeldung abgeben. 

Trotz der  Hortkostenbefreiung für die Eltern der 1. und 2. Klassen  ist die Vorlage des Hortgutscheins Voraussetzung für die Aufnahme der Kinder in den Hort.

Achtung:  Da der Hortgutschein in der Regel bis zum Ende des 4. Schuljahres gilt, muss bei Bedarf für die 5./6. Klasse erneut ein Gutschein beantragt werden. Für die Ferienbetreuung ist bisher außerdem eine Befürwortung der Schule notwendig!

Achtung, aufgrund der Hortkostenbefreiung für die 1. und 2. Klasse wird der Gutschein voraussichtlich  nur noch für zwei Jahre ausgestellt! 

Wenn Sie aufgrund eines Schulwechsels ihr Kind bei uns an-bzw. abmelden, muss immer eine schriftliche Kündigung des vorherigen Hortplatzes vorliegen, sonst kann der neue Hortträger keinen Vertrag mit Ihnen schließen.

Wenn Sie den Hortgutschein (Bescheinigung zur Vorlage in der allgemeinbildenden Schule/beim Träger der freien Jugendhilfe) vom Jugendamt erhalten haben, kommen sie damit  in die Schule/Büro SpB Leitung, um einen Vertrag zu schließen.  Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin unter Tel. 030/91 69 94 89 o. 0151/ 28 01 19 68. Sie können die Unterlagen aber auch per Post oder per Mail senden.

Den Kosten bzw. Registrierungsbescheid erhalten Sie nach der Vertragsabschließung vom Jugendamt.

Der Beitrag für das Mittagessen wird mit dem Kostenbescheid ausgewiesen und mit dem Hortbeitrag zusammen abgebucht bzw. überwiesen, z. Z. wird  ein Pauschalbetrag von 0,00€ p. Monat berechnet.

Alle Informationen und Antragsformulare sowie Beitragstabellen finden Sie auch im Internet unter berlin.de (bei suche den Begriff Hortgutschein eingeben)

 

Bei einer  Änderung des Betreuungsmoduls schließen Sie mit uns direkt einen Änderungsvertrag ab. Möchten Sie die Betreuungszeiten kürzen, müssen Sie sich nicht ans Jugendamt wenden. Wollen Sie die Betreuungszeiten erhöhen, müssen Sie zuerst einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jugendamt stellen.

Bei einer Kündigung des Hortplatzes reicht eine formlose Kündigung per Post oder Mail. Bitte teilen Sie uns Änderungen  oder Kündigungen rechtzeitig mit.